- Liquiditätsbeitrag
- durch die Entscheidung über eine bestimmte Maßnahme ausgelöster Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen. Wenn die Ein- und Auszahlungen zeitlich auseinander fallen oder über mehrere Zeitpunkte verteilt sind, muss die Entwicklung des L. im Zeitablauf verfolgt werden. Am Ende der i.Allg. mehrphasigen Realisation des „Geschäfts“ (d.h. nach Erfüllung aller gegenseitigen Verpflichtungen und Ablauf der Gewährleistungsfristen) stimmen L. und ⇡ Deckungsbeitrag überein.
Lexikon der Economics. 2013.